Erste-Hilfe-Kasten: Das sollte drin sein

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Jeder Auto- und Motorradfahrer kennt die kleinen Köfferchen, die immer im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Die Rede ist vom Erste-Hilfe-Kasten. Diese sind schon seit langem Pflicht für Führer eines Kraftfahrzeugs.

Und ja, der auch als Verbandskasten bezeichnet Erste-Hilfe-Koffer ist im deutschen Straßenverkehr Pflicht. Gerät man ohne diesen in eine Verkehrskontrolle, werden mindestens 15 Euro Strafe fällig. Denn dieses Utensil erweist sich nicht nur bei Verkehrsunfällen als überaus nützlicher Helfer. Kann zudem durch das fehlen eines Verbandkastens keine lebensrettende Sofortmaßnahme eingeleitet werden, läuft dies auch unter der unterlassenen Hilfeleistung. Dies wiederum kann empfindliche Strafen mit sich ziehen. Zudem möchte auch niemand für den eventuellen Tod einer Person verantwortlich sein, nur weil keine Erste Hilfe geleistet werden konnte.

DIN Nummern – wichtig, oder nicht?

Für einen kurzen Zeitraum herrschte bei den Verbandskästen erheblich Verwirrung. Grund war die Änderung, der darauf befindlichen DIN Nummer, die vorschreibt, was in dem Verbandskasten inhaltlich drin sein sollte. Die DIN Nummer 13164 legte dabei den Inhalt fest.

Die Verwirrung unter den Autofahrern kam deshalb auf, weil im Jahr der Änderung 2014, die Kästen mit der alten DIN Nummer dennoch weiterhin verkauft werden durften. Dabei wurde unter der neuen Nummer lediglich der Inhalt um ein paar zusätzliche Komponenten erweitert. Wurden diese einfach nachgekauft, konnten die alten Erste Hilfe Sets weiterhin bis zum Ablaufdatum verwendet werden.

Verwirrung ist aber grundsätzlich nicht nötig. Denn streng genommen müssen Verbandskästen ohnehin nicht normiert sein. Lediglich der Inhalt muss der Norm entsprechen, so die StVO. Das heißt im Klartext: Es muss kein Verbandskasten gekauft werden. So könnte man den Inhalt selbst zusammenkaufen und in einem geeigneten Behältnis, das vor Schmutz, Staub und Öl schützt, im Auto aufbewahren. Jedoch lohnt sich dieser Aufwand meist nicht.

Was muss im Erste Hilfe Kasten enthalten sein?

Damit auch bei bereits vorhandenen Verbandskästen kontrolliert werden kann, ob alles Notwendige vorhanden ist, hier nun eine genaue Aufstellung des Inhalts, der im Erste Hilfe Kasten vorliegen muss:

  • 1 Heftpflaster DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019-A 10cm x 6cm
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-G
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-K
  • 1 Verbandtuch DIN 13152-BR 40cm x 60cm
  • 1 Verbandstuch DIN 13152-A 60cm x 80cm
  • 6 Kompressen 10cm x 10cm
  • 2 Fixierbinden DIN 61634-FB 6
  • 3 Fixierbinden DIN 61634-FB 8
  • 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke 210cm x 160cm
  • 1 Erste Hilfe Schere DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
  • 1 Erste Hilfe Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14 teiliges Fertigpflasterset

Bei Entnahme einer Komponente aus dem Verbandskasten muss darauf geachtet werden, dass diese schnellstmöglich wieder ergänzt wird. Eine Beatmungsmaske ist kein Pflichtutensil aber empfehlenswert.